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   BGH, Ermittlungsrichter, 31.08.1989 - 1 BGs 289/89   

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https://dejure.org/1989,23147
BGH, Ermittlungsrichter, 31.08.1989 - 1 BGs 289/89 (https://dejure.org/1989,23147)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 31.08.1989 - 1 BGs 289/89 (https://dejure.org/1989,23147)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 31. August 1989 - 1 BGs 289/89 (https://dejure.org/1989,23147)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kontrollstelle - Identitätsfeststellung - Freiheitsentziehung - Freiheitsberaubung - Festhalten - Rechtsschutzinteresse - Rechtsschutzbedürfnis - Nachträglich richterliche Überprüfung - Feststellungsinteresse - Vollzug von Kontrollmaßnahmen - Nachteile

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 242
  • NJW 1990, 333
  • MDR 1989, 1118
  • NStZ 1989, 538
  • StV 1989, 513
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, Ermittlungsrichter, 01.12.1988 - 1 BGs 1113/88
    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 31.08.1989 - 1 BGs 289/89
    Ein Feststellungsinteresse besteht nur dann, wenn der Betroffene über den bloßen Vollzugsakt hinaus noch andere gewichtige Nachteile zu erleiden hatte (Ergänzung von BGHSt 36, 30 ).«.

    Im Zusammenhang mit polizeilichen Kontrollmaßnahmen, die aufgrund des Kontrollstellenbeschlusses vom 20. Mai 1988 anderweitig durchgeführt worden sind, hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs bereits in seiner Entscheidung vom 1. Dezember 1988 (BGHSt 36, 30 ) ausgeführt, daß der Richter gemäß § 98 Abs. 2 StPO zur Entscheidung über eine Durchsuchung oder eine sonstige Ermittlungsmaßnahme in der Regel nur angerufen werden könne, solange diese noch andauert; denn nur dann kann er in den Vollzug eingreifen, seine Grenzen bestimmen und die Art und Weise des weiteren Vollzuges regeln.

    Ein fortwirkendes Interesse, das nach dem endgültigen Vollzug der angegriffenen Maßnahme die Feststellung der Rechtswidrigkeit rechtfertigen könnte, kommt bei Wiederholungsgefahr oder bei diskriminierenden Auswirkungen einer Vollzugsmaßnahme in Betracht (BGHSt 36, 30 m.w.N.).

    Er hat lediglich ausgeführt, daß die Überprüfung einer nicht von einem Richter angeordneten, inzwischen erledigten Ermittlungsmaßnahme ausnahmsweise dann zulässig sein müsse, wenn wegen der erheblichen Folgen oder der Gefahr der Wiederholung ein nachwirkendes Bedürfnis für eine solche Überprüfung bestehe (BGHSt 28, 57; 28, 160; 28, 206; 36, 30; BGH NJW 1978, 1013; BGHR § 304 Abs. 4 StPO Kontrollstelle 1; vgl. auch BGH GA 1981, 223).

    Das aus verletztem Rechtsgefühl geborene Verlangen nach Genugtuung vermag ein Rehabilitationsinteresse jedoch nicht zu begründen (BGHSt 36, 30, 33; BVerwGE 53, 134, 138; VGH Mannheim, Urt. v. 8. Mai 1989 - 1 S 722/88).

  • BGH, 01.02.1989 - StB 2/89
    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 31.08.1989 - 1 BGs 289/89
    Dieser Auffassung ist der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs beigetreten (BGH, Beschl. v. 1. Februar 1989 - BGHR § 111 StPO Rechtsmittel 2).

    Die Strafprozeßordnung gewährt keinen vorbeugenden Rechtsschutz gegen vermutete Ermittlungsmaßnahmen (BGHR StPO § 111 Rechtsmittel 2).

  • BGH, 21.11.1978 - StB 210/78

    Nachträgliche Überprüfung einer staatsanwaltlich angeordneten Durchsuchung bei

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 31.08.1989 - 1 BGs 289/89
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein nachwirkendes Bedürfnis für eine richterliche Überprüfung der Vollzugsmaßnahme besteht (BGHSt 28, 160, 161; 28, 206, 209).

    Er hat lediglich ausgeführt, daß die Überprüfung einer nicht von einem Richter angeordneten, inzwischen erledigten Ermittlungsmaßnahme ausnahmsweise dann zulässig sein müsse, wenn wegen der erheblichen Folgen oder der Gefahr der Wiederholung ein nachwirkendes Bedürfnis für eine solche Überprüfung bestehe (BGHSt 28, 57; 28, 160; 28, 206; 36, 30; BGH NJW 1978, 1013; BGHR § 304 Abs. 4 StPO Kontrollstelle 1; vgl. auch BGH GA 1981, 223).

  • BGH, 03.08.1995 - StB 33/95

    Durchsuchungsanordnung 'AIZ' - §§ 102, 304 StPO, prozessuale Überholung (Hinweis:

    c) In allen Fällen rechtlicher Beendigung der Durchsuchung gilt, daß unter besonderen Voraussetzungen ein fortwirkendes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Durchsuchungsanordnung anzuerkennen ist, zu dessen Verfolgung die Beschwerde trotz Vollzugs der Maßnahme ausnahmsweise zulässig ist (vgl. BGHSt 36, 30, 32 f [BGH 01.12.1988 - I BGs 1113/88]; 36, 242, 245 ff.; 37, 79, 84).
  • OLG Karlsruhe, 26.06.1996 - 2 VAs 11/96
    Die bloße ideelle Beeinträchtigung durch das Bewußtsein, als Steuerberater einer möglicherweise nicht gerechtfertigten Vollzugsmaßnahme ausgesetzt gewesen zu sein, genügt für die Annahme eines Rehabilitierungsinteresses nicht (BGHSt 37, 79, 83 f.; 36, 30, 32 f.; 36, 242, 245 ff).
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